Pflegende Angehörige brauchen manchmal eine Auszeit von der Pflege. Etwa für ein paar Stunden wegen eines Behördentermins. Oder aber für mehrere Tage oder Wochen aufgrund einer Krankheit oder eines Urlaubs. Dann greift die sogenannte Verhinderungspflege, mit der sich Hauptpflegepersonen vertreten lassen können.
Wir beraten Sie hierzu gerne und führen diese auch aus.
Wohnfeldveränderte Maßnahme nach §40 Abs. 4 können ausgeführt und mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Hierzu beraten wir Sie gerne.
Falls mal Arbeiten rund ums Haus und im Garten anliegen, oder eine Reparatur anfällt, steht unser Handwerkerservice stets für Sie zur Verfügung.